Zur Person
Prof. Dr. Thomas Barnert ist als berufserfahrener Rechtsanwalt multidisziplinär auf allen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts beratend und forensisch tätig. Neben dem allgemeinen Zivilrecht ist Prof. Dr. Barnert Ansprechpartner insbesondere für die Bereiche Handels- und Gesellschaftsrechts, Gewerblicher Rechtsschutz, Vertriebs-, Transport- und Logistikrecht sowie für die Nachfolgeregelung von Unternehmen. Er bringt darüber hinaus langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts ebenso in sein Dienstleistungsangebot mit ein wie die Vertragsgestaltung und das Vertragscontrolling und das Bank- und Kapitalmarktrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört zudem das Recht der kommunalen Unternehmen mit seinen gesellschaftsrechtlichen Bezügen.
Prof. Dr. Thomas Barnert ist Mitglied und außerplanmäßiger Professor der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und lehrt derzeit in den „Schwerpunktbereichen“ zum Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht und zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht. Er ist daneben Lehrbeauftragter an der Hochschule Augsburg für die Fachgebiete Handels- und Gesellschaftsrecht im Rahmen des Masterstudiengangs „Projektmanagement“. Schulungsveranstaltungen bei der IHK Schwaben, bei der Handwerkskammer für Schwaben und kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreis Augsburg, Bezirk Schwaben) runden seine Lehrtätigkeiten ab. Seit dem Jahre 2003 ist Prof. Dr. Thomas Barnert vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz zum Prüfer für die Erste Juristische Staatsprüfung bestellt.