Bankrecht, Kapitalmarktrecht
Beratung von privaten und gewerblichen Mandanten
Bankrechtlich beraten wir Finanzunternehmen sowie gewerbliche oder private Kreditnehmer bei der Kreditgewährung, Sicherheitenbestellung und –verwertung. Dazu gehören etwa Kreditsicherungsinstrumente wie Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen, Sicherungsübertragungen oder Grundpfandrechte. Kapitalmarktrechtlich erstreckt sich unser Beratungsspektrum auf das gesamte Kapitalanlagegeschäft und die damit verbundenen anleger- und objektgerechten Aufklärungspflichten. Hinzu kommen umfangreiche Spezialmaterien wie das Kapitalanlagegesetzbuch oder das Wertpapierhandelsgesetz oder prozessualen Besonderheiten bei Kapitalanleger-Musterverfahren.