Unternehmens- Gesellschaftsrecht, Nachfolgerecht
Kernbereich der Kanzlei
Das Gesellschaftsrecht ist ein Kernbereich unseres Dienstleistungsangebots. Routiniert und kompetent beraten und vertreten wir Mandanten bei der Gründung ihrer Gesellschaft, bei der Vorbereitung und Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung von Geschäftsleiterverträgen, bei Gesellschafterauseinandersetzungen und der Beendigung einer Gesellschaft. Hinzu kommen die Grundsätze guter Unternehmensführung (Corporate Governance) und deren effektive Umsetzung.
Dieses Beratungsspektrum gilt für alle Gesellschaftsformen, von der Aktiengesellschaft und Societas Europaea (SE) über die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) bis hin zu den Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaft und Partnerschaft mbB). Unternehmen bieten wir umfassenden rechtlichen Beistand auch für eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung und Reorganisation durch Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung. Die Konzeptionierung und Prüfung von Unternehmens- und Anteilskaufverträgen (M&A) bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer rechtlichen Tätigkeit.
Wir beraten und vertreten darüber hinaus Gesellschafter und Geschäftsleiter gerichtlich und außergerichtlich bei allen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Dies umfasst insbesondere
Schadensersatzklagen gegen Gesellschafter und Gesellschaftsorgane
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklageverfahren
- Gesellschafter- und Gesellschaftsklagen
- Abwehr von Anlegerschutzklagen
- Streitigkeiten bei Gesellschafterwechsel, Abfindungs- und Bewertungsfragen
- Auseinandersetzungen bei der Gesellschaftsliquidationen
Zu unseren Schwerpunkten der Beratung gehört die gesellschafts- und erbrechtliche Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Unternehmern und Gesellschaftern konzeptionieren oder prüfen wir individuelle Nachfolge- und Vermögenstrukturierungen, Schenkungen als lebzeitig vorweggenommene Erbfolge, die lebzeitig oder auf den Tod verfasste Errichtung von Stiftungen und stützen die individuelle Gestaltung und rechtliche Aktualisierung von Testamenten und Erbverträgen. Rechtliche Unterstützung bieten wir auch Erben und Vermächtnisnehmern sowie Pflichtteilsberechtigten bei einer erbrechtlichen Unternehmensauseinandersetzung.