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    Recht der Kommunalunternehmen

    Kernkompetenz und Beratungsschwerpunkte

    Für das kommunale Unternehmensrecht bieten wir die rechtliche Begleitung in allen Privatisierungs- und Finanzierungsvorhaben der öffentlichen Hand (PPP/ÖPP). Das betrifft gesetzliche Hürden im Haushalts-, Subventions-, Beihilfen- und Vergabe- oder Wettbewerbsrecht, aber auch im Verwaltungsgesellschaftsrecht und in der Beteiligungsverwaltung gemischtwirtschaftlicher Unternehmensformen.  Inbegriffen sind das Haftungsrecht kommunaler Mandatsträger in öffentlichen Unternehmen und arbeits- und steuerrechtliche Fragestellungen.

    Unsere Beratungsschwerpunkte umfassen insbesondere:

    • Recht der öffentlichen Unternehmen (kommunales Unternehmensrecht, Privatisierungen, Inhouse-Vergaben, Formen der öffentlichen Zusammenarbeit, organisations- und haftungsrechtliche Themen)
    • Verwaltungsgesellschaftsrecht, Beteiligungsverwaltung, Public Private Partnership
    • Grundsätze guter Unternehmensführung, Public Corporate Governance
    • Öffentliches Vertragsrecht, Vertragsfolgenmanagement

      Kontakt zu uns

      Kanzleiadresse

      Rechtsanwaltskanzlei

      Prof. Dr. Thomas Barnert
      86150 Augsburg
      Kapuzinergasse 13


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